11 KLs-91 Js 2375/16-22/17•Landgericht Münster, 2018-05-02, 11 KLs-91 Js 2375/16-22/17
Landgericht Münster, 2018-05-02, 11 KLs-91 Js 2375/16-22/17
11 KLs-91 Js 2375/16-22/17Kantonsgericht02.05.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 11 KLs-91 Js 2375/16-22/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-05-02
Aktenzeichen: 11 KLs-91 Js 2375/16-22/17
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2018:0502.11KLS91JS2375.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr 3 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Ihm darf vor Ablauf von
6 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften:
§§ 315 b I Nr. 3, III, 315 III Nr. 1a, 21, 49,56, 69, 69a, 69 b StGB.
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