Landgericht Münster, 2018-05-08, 03 S 139/17

03 S 139/17Kantonsgericht08.05.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 03 S 139/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-05-08

Aktenzeichen: 03 S 139/17

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2018:0508.03S139.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilberufungskammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Amtsgerichts Münster vom 05.10.2010, Az.: 48 C 911/17, abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 282,08 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.03.2017 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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