03 S 139/17•Landgericht Münster, 2018-05-08, 03 S 139/17
Landgericht Münster, 2018-05-08, 03 S 139/17
03 S 139/17Kantonsgericht08.05.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 03 S 139/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-05-08
Aktenzeichen: 03 S 139/17
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2018:0508.03S139.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilberufungskammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Amtsgerichts Münster vom 05.10.2010, Az.: 48 C 911/17, abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 282,08 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.03.2017 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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