Landgericht Münster, 2018-06-08, 16 O 172/16

16 O 172/16Kantonsgericht08.06.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 16 O 172/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-08

Aktenzeichen: 16 O 172/16

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2018:0608.16O172.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.527,72 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.07.2012 zu zahlen.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten i.H.v. 192,90 € nebst

Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.07.2013 zu zahlen.

  1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 92 % und die Beklagte zu 8 %.

  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.