12 Qs-44 Js 939/17-12/18•Landgericht Münster, 2018-06-18, 12 Qs-44 Js 939/17-12/18
Landgericht Münster, 2018-06-18, 12 Qs-44 Js 939/17-12/18
12 Qs-44 Js 939/17-12/18Kantonsgericht18.06.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 12 Qs-44 Js 939/17-12/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-06-18
Aktenzeichen: 12 Qs-44 Js 939/17-12/18
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2018:0618.12QS44JS939.17.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafkammer
Tenor
Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Münster vom 02.05.2018 (Az.: 23a Gs 556/18 – 44 Js 939/17) wird als unbegründet verworfen.
Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und seine Auslagen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.