Landgericht Münster, 2018-06-18, 5 T 583/17

5 T 583/17Kantonsgericht18.06.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 5 T 583/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-06-18

Aktenzeichen: 5 T 583/17

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2018:0618.5T583.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivil- (Beschwerde-) Kammer

Tenor

Auf die Beschwerde des Betroffenen vom 30.08./11.09.2017 gegen die mit Beschluss des Amtsgerichts Bocholt vom 25.08.2017 erteilte Zustimmung zur Zwangsbehandlung wird festgestellt, dass die Entscheidung des Amtsgerichts den Betroffenen in seinen Rechten verletzt.

Die Beschwerde des Betroffenen vom 30.08.2017 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bocholt vom 25.08.2017 wird als unzulässig verworfen, soweit sie die Zustimmung zu Sicherungsmaßnahmen (Fünfpunkt-Fixierung und Zimmerisolierung) betrifft.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei.

Die notwendigen außergerichtlichen Auslagen des Betroffenen trägt das beteiligte Land zu 3) zu 1/3. Im Übrigen findet keine Kostenerstattung statt.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 15.000,- € festgesetzt.

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