1 KLs-30 Js 400/17-8/18•Landgericht Münster, 2018-06-29, 1 KLs-30 Js 400/17-8/18
Landgericht Münster, 2018-06-29, 1 KLs-30 Js 400/17-8/18
1 KLs-30 Js 400/17-8/18Kantonsgericht29.06.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 1 KLs-30 Js 400/17-8/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-29
Aktenzeichen: 1 KLs-30 Js 400/17-8/18
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2018:0629.1KLS30JS400.17.8.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen versuchten Mordes in sechs tateinheitlich zusammentreffenden Fällen in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge sowie wegen Betruges zu einer Einheitsjugendstrafe von
5 Jahren 3 Monaten
verurteilt.
Von der Auferlegung von Kosten und Auslagen wird abgesehen.
Angewendete Vorschriften: §§ 211 Abs. 1, Abs. 2, 263 Abs. 1, Abs. 3 S. 2 Nr. 5, 306a Abs. 1 Nr. 1, 306b Abs. 2 Nr. 2, 306c, 22, 23, 52, 53 StGB, 1, 3, 105 JGG
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