8 KLs - 30 Js 29/18 - 14/18•Landgericht Münster, 2018-07-02, 8 KLs - 30 Js 29/18 - 14/18
Landgericht Münster, 2018-07-02, 8 KLs - 30 Js 29/18 - 14/18
8 KLs - 30 Js 29/18 - 14/18Kantonsgericht02.07.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 8 KLs - 30 Js 29/18 - 14/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-07-02
Aktenzeichen: 8 KLs - 30 Js 29/18 - 14/18
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2018:0702.8KLS30JS29.18.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und mit fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Freiheitsstrafe von
3 Jahren und 6 Monaten
verurteilt.
Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Der Führerschein wird eingezogen. Vor Ablauf von 4 Jahren darf die Verwaltungsbehörde dem Angeklagten keine neue Fahrerlaubnis erteilen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Nebenkläger.
Angewendete Vorschriften:
§§ 222, 315c Abs. 1 Nr. 2 d), Abs. 3 Nr. 1, 316 Abs. 1, 2, 52, 69, 69a StGB.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.