Landgericht Münster, 2018-08-23, 025 O 78/18

025 O 78/18Kantonsgericht23.08.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 025 O 78/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-08-23

Aktenzeichen: 025 O 78/18

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2018:0823.025O78.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

wird die Androhung von Ordnungsmitteln in dem Beschluss über die einstweilige Verfügung vom 14.08.2018 zum Zwecke der Berichtigung wie folgt ergänzt:

Nach den Worten "die Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt 2 Jahren" werden die Worte eingefügt ", zu vollziehen an dem gesetzlichen Vertreter der Antragsgegnerin."

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