Landgericht Münster, 2018-09-14, 08 O 188/16

08 O 188/16Kantonsgericht14.09.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 08 O 188/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-09-14

Aktenzeichen: 08 O 188/16

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2018:0914.08O188.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.848,28 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.04.2016 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin weitere 139,83 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.07.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 70 % und den Beklagten zu 30 % auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 125 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 125 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 125 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

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