5 T 496/18•Landgericht Münster, 2018-11-07, 5 T 496/18
Landgericht Münster, 2018-11-07, 5 T 496/18
5 T 496/18Kantonsgericht07.11.2018
Regest
Ein Zuschlag bei der Vergütung für die Tätigkeit als endgültiger Insolvenzverwalter für arbeitsrechtliche Fragen ist nicht schon allein deshalb zuzubilligen, weil mehr als 20 Arbeitnehmer betroffen waren.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 5 T 496/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-11-07
Aktenzeichen: 5 T 496/18
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2018:1107.5T496.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivil-(Beschwerde-)Kammer
Normen: §§ 63, 64, 65 InsO; §§ 1 bis 3 InsVV
Leitsätze
Ein Zuschlag bei der Vergütung für die Tätigkeit als endgültiger Insolvenzverwalter für arbeitsrechtliche Fragen ist nicht schon allein deshalb zuzubilligen, weil mehr als 20
Arbeitnehmer betroffen waren.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 9.574,84 EUR festgesetzt.
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