Landgericht Münster, 2018-11-27, 25 O 106/18

25 O 106/18Kantonsgericht27.11.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 25 O 106/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-11-27

Aktenzeichen: 25 O 106/18

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2018:1127.25O106.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen

Tenor

I. Die Verfügungsbeklagte hat es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise von Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten zu unterlassen,

Zahnarztpraxen die nachfolgen abgebildete Patienteninformation zum Aushang in ihrer Praxis und/oder Abgabe an den Patienten zur Verfügung zu stellen:

II. Die Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

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