Landgericht Münster, 2018-12-10, 5 T 557/18

5 T 557/18Kantonsgericht10.12.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 5 T 557/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-12-10

Aktenzeichen: 5 T 557/18

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2018:1210.5T557.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivil-(Beschwerde-)Kammer

Tenor

Die Kosten des Verfahrens werden der Gläubigerin auferlegt.

Der Verfahrenswert wird auf 117.000 EUR festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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