16 O 86/18•Landgericht Münster, 2019-03-27, 16 O 86/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 16 O 86/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-27
Aktenzeichen: 16 O 86/18
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2019:0327.16O86.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger alle materiellen und immateriellen Schäden, die ihm durch den Unfall am 03.04.2015 in Münster, A-Straße / B-Straße entstanden sind und noch entstehen werden, in voller Höhe zu ersetzen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist bzgl. der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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