5 T 300/18•Landgericht Münster, 2019-05-28, 5 T 300/18
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 5 T 300/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-05-28
Aktenzeichen: 5 T 300/18
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2019:0528.5T300.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivil-(Beschwerde-)kammer
Tenor
Die Vergütung und Auslagen des Beteiligten zu 2) werden wie folgt festgesetzt:
Vergütung 10.358,94 €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19% unterliegen 2.782,13 €
Zwischensumme 13.141,07 €
Zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer aus der Zwischensumme 2.496,80 €
Endbetrag 15.637,87 €
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.465,43 € festgesetzt.
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