Landgericht Münster, 2019-07-03, 5 T 200/19

5 T 200/19Kantonsgericht03.07.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 5 T 200/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-07-03

Aktenzeichen: 5 T 200/19

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2019:0703.5T200.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivil-(Beschwerde-)Kammer

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 4 vom 13.07.2018 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Steinfurt vom 12.06.2018 wird als unzulässig verworfen.

Von einer Kostenentscheidung wird abgesehen mit der Folge, dass Gerichtskosten nicht erhoben werden, § 25 Abs. 2 GNotKG.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird festgesetzt auf 5.000,00 EUR.

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