2 Ks-30 Js 333/18-5/19•Landgericht Münster, 2019-07-09, 2 Ks-30 Js 333/18-5/19
Landgericht Münster, 2019-07-09, 2 Ks-30 Js 333/18-5/19
2 Ks-30 Js 333/18-5/19Kantonsgericht09.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 2 Ks-30 Js 333/18-5/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-09
Aktenzeichen: 2 Ks-30 Js 333/18-5/19
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2019:0709.2KS30JS333.18.5.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafkammer
Tenor
Die Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet.
Die Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewandte Vorschriften: §§ 20, 63 StGB
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