20 KLs-45 Js 604/12-5/18•Landgericht Münster, 2019-08-26, 20 KLs-45 Js 604/12-5/18
Landgericht Münster, 2019-08-26, 20 KLs-45 Js 604/12-5/18
20 KLs-45 Js 604/12-5/18Kantonsgericht26.08.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 20 KLs-45 Js 604/12-5/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-08-26
Aktenzeichen: 20 KLs-45 Js 604/12-5/18
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2019:0826.20KLS45JS604.12.5.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: große Strafkammer
Tenor
wird der Tenor des Urteils vom 28.05.2019 dahingehend berichtigt, dass die Urteilsformel wie folgt lautet:
„Die Angeklagten sind der gemeinschaftlichen Steuerhinterziehung in 3 Fällen schuldig.
Der Angeklagte T1 wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Die Angeklagte T2 wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Von den Strafen gelten jeweils 6 Monate als vollstreckt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Angeklagten.“
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