Landgericht Münster, 2019-10-30, 21 O 76/17

21 O 76/17Kantonsgericht30.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 21 O 76/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-10-30

Aktenzeichen: 21 O 76/17

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2019:1030.21O76.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Widerklage der Beklagten wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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