7 KLs-6 Js 161/13-9/16•Landgericht Münster, 2019-11-12, 7 KLs-6 Js 161/13-9/16
Landgericht Münster, 2019-11-12, 7 KLs-6 Js 161/13-9/16
7 KLs-6 Js 161/13-9/16Kantonsgericht12.11.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Münster — 7 KLs-6 Js 161/13-9/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-12
Aktenzeichen: 7 KLs-6 Js 161/13-9/16
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2019:1112.7KLS6JS161.13.9.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer
Tenor
Der Angeklagte X 1 wird wegen Betruges in zwei Fällen, davon in einem Fall wegen tateinheitlich begangenen zweifachen Betruges zu einer Gesamtfreiheitstrafe von 8 Jahren verurteilt.
Der Angeklagte X 2 wird wegen Betruges in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitstrafe von 8 Jahren verurteilt.
Der Angeklagte Y 1 wird wegen Betruges in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitstrafe von 4 Jahren 6 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte Z 1 wird wegen einer Beihilfe zum Betrug in drei Fällen zu einer Freiheitstrafe von 2 Jahren 10 Monaten verurteilt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.
Angewandte Vorschriften: bezüglich des Angeklagten X 1 §§ 263 Absatz 1, Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 Nr. 2, 25 Absatz 2, 52, 53 Absatz 1, 54 StGB;
bezüglich des Angeklagten X 2 §§ 263 Absatz 1, Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 Nr. 2, 25 Absatz 2, 53 Absatz 1, 54 StGB;
bezüglich des Angeklagten Y 1§§ 263 Absatz 1, Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 Nr. 2, 25 Absatz 2, 53 Absatz 1, 54 StGB;
bezüglich des Angeklagten Z 1 §§ 263 Absatz 1, Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 Nr. 2, 27, 49 StGB
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