Landgericht Münster, 2019-11-21, 5 T 697/19

5 T 697/19Kantonsgericht21.11.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 5 T 697/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-11-21

Aktenzeichen: 5 T 697/19

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2019:1121.5T697.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivil-(Beschwerde-)Kammer

Tenor

Die Beschwerde des Betroffenen wird auf seine Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Betroffene auch für das zweitinstanzliche Verfahren keine Dolmetscherkosten zu erstatten hat.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

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