Landgericht Münster, 2019-11-29, 16 O 269/19

16 O 269/19Kantonsgericht29.11.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Münster — 16 O 269/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-11-29

Aktenzeichen: 16 O 269/19

ECLI: ECLI:DE:LGMS:2019:1129.16O269.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.492,04 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.01.2019 Zug-um-Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeuges der Marke VW, vom Typ Passat 2,0 l TDI mit der Fahrgestellnummer WVWZZZ3CZCE###### zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte sich mit der Rücknahme des oben bezeichneten Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.

Die Beklagte wird verurteilt, außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.100,51 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.01.2019 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 41 % und die Beklagte zu 59 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.