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22 KLs-44 Js 472/15-3/20•Landgericht Münster, 2020-10-28, 22 KLs-44 Js 472/15-3/20
22 KLs-44 Js 472/15-3/20Kantonsgericht28.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-28
Aktenzeichen: 22 KLs-44 Js 472/15-3/20
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2020:1028.22KLS44JS472.15.3.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafkammer
Der Angeklagte ist der Beihilfe zur Untreue in sieben Fällen schuldig.
Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von
einem Jahr und sechs Monaten
verurteilt.
Von dieser Freiheitsstrafe gelten zwei Monate als vollstreckt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen trägt der Angeklagte.
Angewendete Vorschriften: §§ 266, 27, 49, 53, 56 StGB
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