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2 Ks-30 Js 312/20-14/20•Landgericht Münster, 2020-11-25, 2 Ks-30 Js 312/20-14/20
2 Ks-30 Js 312/20-14/20Kantonsgericht25.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-25
Aktenzeichen: 2 Ks-30 Js 312/20-14/20
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2020:1125.2KS30JS312.20.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafkammer
Die Angeklagte ist des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig.
Sie wird zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.
Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewandte Vorschriften: §§ 211 Abs. 1 und 2, 223, 224 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 5, 22, 23 Abs. 1, 52 StGB
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