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23 O 57/20•Landgericht Münster, 2021-02-02, 23 O 57/20
Entscheidungsdatum: 2021-02-02
Aktenzeichen: 23 O 57/20
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2021:0202.23O57.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kammer für Handelssachen
Die einstweilige Verfügung vom 17.11.2020 (023 O 57/20 Landgericht Münster) wird aufrechterhalten.
Die Antragsgegnerin trägt die weiteren Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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