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1 S 121/20•Landgericht Münster, 2022-06-29, 1 S 121/20
Entscheidungsdatum: 2022-06-29
Aktenzeichen: 1 S 121/20
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2022:0629.1S121.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivil-(Berufungs-) Kammer
Das Urteil des Amtsgerichts Steinfurt vom 25.11.2020, 21 C 492/19, wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 498,51 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.05.2018 zu zahlen.
Im Übrigen werden Klage und Widerklage abgewiesen.
Die weitergehenden Berufungen werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 19 % und der Beklagte zu 81 %, die Kosten zweiter Instanz die Klägerin zu 26 % und der Beklagte zu 74 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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