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16 O 1226/21•Landgericht Münster, 2023-03-31, 16 O 1226/21
16 O 1226/21Kantonsgericht31.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-31
Aktenzeichen: 16 O 1226/21
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2023:0331.16O1226.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer
wird der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 16.09.2022 im Wege der Abhilfe dahingehend abgeändert, dass von den Klägern an Kosten 834,68 EUR - in Buchstaben: achthundertvierunddreißig Euro und achtundsechzig Cent - nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.07.2022 an die Streithelferin zu erstatten sind.
Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens trägt die Streithelferin.
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