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12 O 316/20•Landgericht Münster, 2023-06-02, 12 O 316/20
12 O 316/20Kantonsgericht02.06.2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-02
Aktenzeichen: 12 O 316/20
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2023:0602.12O316.20.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Der Anspruch der Klägerin aus dem Verkehrsunfallereignis vom 24.08.2013 in L. aus übergegangenem Recht ist dem Grunde nach unter Berücksichtigung eines Mitverschuldensanteils von 30 % gerechtfertigt.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten zu 1) - 3) gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche ihr künftig noch entstehenden materiellen Schäden und Aufwendungen aus dem Verkehrsunfallereignis vom 24.08.2013 in L., welches die Beklagte zu 1) als Fahrerin des Pkw Opel, amtliches Kennzeichen N01 sowie die Versicherte der Klägerin, Frau Z. als Ersthelfern involviert waren, aus auf die Klägerin übergegangenem Recht zu 70 % zu ersetzen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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