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5 T 533/23•Landgericht Münster, 2024-01-26, 5 T 533/23
5 T 533/23Kantonsgericht26.01.2024
Ist der Abschluss des Insolvenzverfahrens bei beschleunigter Durchführung durch den Insolvenzverwalter möglich, ist eine Auslagenpauschale für das 2. Tätigkeitsjahr nicht zuzubilligen..
Entscheidungsdatum: 2024-01-26
Aktenzeichen: 5 T 533/23
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2024:0126.5T533.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivil-(Beschwerde-)Kammer
Normen: § 64 InsO, § 8 InsVV
Ist der Abschluss des Insolvenzverfahrens bei beschleunigter Durchführung durch den Insolvenzverwalter möglich, ist eine Auslagenpauschale für das 2. Tätigkeitsjahr nicht zuzubilligen..
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis 500 € festgesetzt.
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