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4 O 82/23•Landgericht Münster, 2024-05-23, 4 O 82/23
Entscheidungsdatum: 2024-05-23
Aktenzeichen: 4 O 82/23
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2024:0523.4O82.23.00
Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss
Spruchkörper: Zivilkammer
Der Tatbestand des am 12.04.2024 verkündeten Urteils wird wie folgt berichtigt:
Auf Seite 3 im ersten Absatz wird der vorletzte Satz:
“Seit dem ##.##.2020 betreibt die Beklagte 4) die vorgenannte Seite.“
durch folgenden Satz ersetzt:
„Seit dem ##.##.2020 betreibt die Beklagte 4) die Seite „K..de, zu der eine automatische Weiterleitung von „K..com“ erfolgte.“
Im Übrigen wird der Antrag auf Tatbestandsberichtigung vom 29.04.2024 zurückgewiesen.
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