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11 Qs-82 Js 7330/24-58/24•Landgericht Münster, 2024-10-23, 11 Qs-82 Js 7330/24-58/24
11 Qs-82 Js 7330/24-58/24Kantonsgericht23.10.2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-23
Aktenzeichen: 11 Qs-82 Js 7330/24-58/24
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2024:1023.11QS82JS7330.24.5.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafkammer
Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss aufgehoben.
Dem Beschuldigten wird Rechtsanwalt Y. aus S. als Pflichtverteidiger beigeordnet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.
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