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2 Ks-30 Js 351/24-3/25•Landgericht Münster, 2025-07-22, 2 Ks-30 Js 351/24-3/25
2 Ks-30 Js 351/24-3/25Kantonsgericht22.07.2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-22
Aktenzeichen: 2 Ks-30 Js 351/24-3/25
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2025:0722.2KS30JS351.24.3.2.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Große Strafkammer
Der Angeklagte ist des Mordes schuldig. Er wird zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die den Nebenklägern entstandenen notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften: § 211 StGB
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