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22 KLs-540 Js 879/25-8/25•Landgericht Münster, 2025-09-03, 22 KLs-540 Js 879/25-8/25
22 KLs-540 Js 879/25-8/25Kantonsgericht03.09.2025
Entscheidungsdatum: 2025-09-03
Aktenzeichen: 22 KLs-540 Js 879/25-8/25
ECLI: ECLI:DE:LGMS:2025:0903.22KLS540JS879.25.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Große Strafkammer
Der Angeklagte ist der Vergewaltigung schuldig.
Er wird zu einer Freiheitsstrafe von
drei Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.
Angewandte Vorschriften: § 177 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 6 S. 1, S. 2 Nr. 1 StGB
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