Landgericht Paderborn, 1982-03-25, 3 O 51/82

3 O 51/82Kantonsgericht25.03.1982

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 3 O 51/82 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1982-03-25

Aktenzeichen: 3 O 51/82

ECLI: ECLI:DE:LGPB:1982:0325.3O51.82.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte im Oktober 1980 verpflichtet war, die unterbrochene Versorgung mit Strom, Gas und Wasser für die Häuser der Kläger zu 1) - 13) einschliesslich und die unterbrochene Stromzufuhr für das Haus 149 des Klägers zu 14) und die unterbrochene Strom- und Wasserversorgung für das Haus Nr. 16o b der Kläger zu 15) aufzunehmen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500,- DM vorläufig vollstreckbar.

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