3 O 51/82•Landgericht Paderborn, 1982-03-25, 3 O 51/82
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 3 O 51/82 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1982-03-25
Aktenzeichen: 3 O 51/82
ECLI: ECLI:DE:LGPB:1982:0325.3O51.82.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte im Oktober 1980 verpflichtet war, die unterbrochene Versorgung mit Strom, Gas und Wasser für die Häuser der Kläger zu 1) - 13) einschliesslich und die unterbrochene Stromzufuhr für das Haus 149 des Klägers zu 14) und die unterbrochene Strom- und Wasserversorgung für das Haus Nr. 16o b der Kläger zu 15) aufzunehmen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500,- DM vorläufig vollstreckbar.
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