Landgericht Paderborn, 1991-07-09, 2 O 175/91

2 O 175/91Kantonsgericht09.07.1991

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 2 O 175/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1991-07-09

Aktenzeichen: 2 O 175/91

ECLI: ECLI:DE:LGPB:1991:0709.2O175.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Sicherheit kann auch durch unbefristete Bankbürgschaft geleistet werden.

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