Landgericht Paderborn, 1993-01-15, 2 O 414/92

2 O 414/92Kantonsgericht15.01.1993

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 2 O 414/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-01-15

Aktenzeichen: 2 O 414/92

ECLI: ECLI:DE:LGPB:1993:0115.2O414.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin

5.685, 17 DM —i . W. : Fünftausendsechshundert— fünfundachtzig 17/100 Deutsche Mark— nebst 7

% Zinsen seit dem 1.7.1987 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 52 % die Klägerin und zu 48 % der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1 10 % des jeweils beizutreibenden Betrages.

Sicherheit kann auch durch unbefristete Bank— bürgschaft erbracht werden.

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