2 O 414/92•Landgericht Paderborn, 1993-01-15, 2 O 414/92
Landgericht Paderborn, 1993-01-15, 2 O 414/92
2 O 414/92Kantonsgericht15.01.1993
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 2 O 414/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-01-15
Aktenzeichen: 2 O 414/92
ECLI: ECLI:DE:LGPB:1993:0115.2O414.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin
5.685, 17 DM —i . W. : Fünftausendsechshundert— fünfundachtzig 17/100 Deutsche Mark— nebst 7
% Zinsen seit dem 1.7.1987 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 52 % die Klägerin und zu 48 % der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1 10 % des jeweils beizutreibenden Betrages.
Sicherheit kann auch durch unbefristete Bank— bürgschaft erbracht werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.