Landgericht Paderborn, 1995-01-18, 4 O 519/94

4 O 519/94Kantonsgericht18.01.1995

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 4 O 519/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-01-18

Aktenzeichen: 4 O 519/94

ECLI: ECLI:DE:LGPB:1995:0118.4O519.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Die Sicherheit kann durch Beibringung einer unbefristeten, unbedingten und selbst-schuldnerischen Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.

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