4 O 519/94•Landgericht Paderborn, 1995-01-18, 4 O 519/94
Landgericht Paderborn, 1995-01-18, 4 O 519/94
4 O 519/94Kantonsgericht18.01.1995
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 4 O 519/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-01-18
Aktenzeichen: 4 O 519/94
ECLI: ECLI:DE:LGPB:1995:0118.4O519.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Die Sicherheit kann durch Beibringung einer unbefristeten, unbedingten und selbst-schuldnerischen Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.
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