7 0 31/99•Landgericht Paderborn, 1999-05-11, 7 0 31/99
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 7 0 31/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-05-11
Aktenzeichen: 7 0 31/99
ECLI: ECLI:DE:LGPB:1999:0511.7.0.31.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr das Mittel
"Q" ohne Zulassung als Arzneimittel (gemäß § 21 AMG) zu bewerben und/oder zu vertreiben, insbesondere für das Mittel wie folgt zu werben:
a) "Förderung des Muskelwachstums",
b) "Steigerung der Kraft",
c) "Verbesserung der Ausdauer",
d) "Erhöhung der Regenerationsfähigkeit",
e) "Stärkung des Immunsystems",
f) "Verringerung der Wassereinlagerung",
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.
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