Landgericht Paderborn, 2002-10-23, 4 O 569/00

4 O 569/00Kantonsgericht23.10.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 4 O 569/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-10-23

Aktenzeichen: 4 O 569/00

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2002:1023.4O569.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in derselben Höhe vor der Vollstreckung leistet.

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