5 S 110/02•Landgericht Paderborn, 2002-11-07, 5 S 110/02
Landgericht Paderborn, 2002-11-07, 5 S 110/02
5 S 110/02Kantonsgericht07.11.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 5 S 110/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-11-07
Aktenzeichen: 5 S 110/02
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2002:1107.5S110.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 18. Juni 2002 verkündete Urteil des Amtsgerichts Paderborn teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 935,81 € -i.W.: Neunhundertfünfunddreißig 81/100 Euro- nebst 4 % Zinsen seit dem 06.12.2002 zu zahlen.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 22 % dem Kläger und zu 78 % der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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