1 T 52/04•Landgericht Paderborn, 2004-08-24, 1 T 52/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 1 T 52/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-08-24
Aktenzeichen: 1 T 52/04
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2004:0824.1T52.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
wird der Beschluss des Amtsgerichts Lippstadt vom 14.05.2004 zur dortigen Ziffer 2) aufgehoben und der Beklagten zu 1) ratenlose Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin I aus M bewilligt.
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