3 O 437/03•Landgericht Paderborn, 2004-10-07, 3 O 437/03
Landgericht Paderborn, 2004-10-07, 3 O 437/03
3 O 437/03Kantonsgericht07.10.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 3 O 437/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-10-07
Aktenzeichen: 3 O 437/03
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2004:1007.3O437.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 19.02.2004 wird aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung aus diesem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in derselben Höhe vor der Vollstreckung leistet.
Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages fortgesetzt werden.
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