Landgericht Paderborn, 2004-11-16, 2 O 463/04

2 O 463/04Kantonsgericht16.11.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 2 O 463/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-11-16

Aktenzeichen: 2 O 463/04

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2004:1116.2O463.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

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