1 Qs 118/05•Landgericht Paderborn, 2005-09-05, 1 Qs 118/05
Landgericht Paderborn, 2005-09-05, 1 Qs 118/05
1 Qs 118/05Kantonsgericht05.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 1 Qs 118/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-09-05
Aktenzeichen: 1 Qs 118/05
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2005:0905.1QS118.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafkammer
Tenor
Auf die Beschwerde der Beschuldigten vom 22.08.2005 wird der Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 11.08.2005 aufgehoben.
Die Landeskasse trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Beschuldigten im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen.
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