3 T 6/05•Landgericht Paderborn, 2005-10-11, 3 T 6/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 3 T 6/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-10-11
Aktenzeichen: 3 T 6/05
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2005:1011.3T6.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Beschwerdekammer des Landgerichts
Tenor
Der Verwalter des Notariats des Notars a.D. Dr. x in M wird angewiesen, die Gebüh-ren für die unter Urkundenrolle-Nr.: 2/05 beurkundete Vorsorgevollmacht unter Zugrundelegung eines Geschäftswerts von 91.000,-- € neu zu berechnen.
Für die Notaritasgebühren zu der Urkunde Nr. 3/05 verbleibt es bei dem von dem Notar angenommenen Geschäftswert von 20.000,-- €.
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