5 T 412/05•Landgericht Paderborn, 2005-10-26, 5 T 412/05
Landgericht Paderborn, 2005-10-26, 5 T 412/05
5 T 412/05Kantonsgericht26.10.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 5 T 412/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-10-26
Aktenzeichen: 5 T 412/05
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2005:1026.5T412.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Vollstreckungsschutzantrag der Schuldnerin vom 26.09.2005 als unbegründet abgelehnt wird.
Die Schuldnerin trägt nach einem Wert von 2.365,38 € die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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