Landgericht Paderborn, 2005-12-02, 5 T 412/05

5 T 412/05Kantonsgericht02.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 5 T 412/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-02

Aktenzeichen: 5 T 412/05

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2005:1202.5T412.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Beschwerdekammer

Tenor

Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Vollstreckungsschutzantrag der Schuldnerin vom 26.09.2005 als unbegründet abgelehnt wird.

Die Schuldnerin trägt nach einem Wert von 2.365,38 € die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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