5 T 412/05•Landgericht Paderborn, 2005-12-02, 5 T 412/05
Landgericht Paderborn, 2005-12-02, 5 T 412/05
5 T 412/05Kantonsgericht02.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 5 T 412/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-02
Aktenzeichen: 5 T 412/05
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2005:1202.5T412.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Beschwerdekammer
Tenor
Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Vollstreckungsschutzantrag der Schuldnerin vom 26.09.2005 als unbegründet abgelehnt wird.
Die Schuldnerin trägt nach einem Wert von 2.365,38 € die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.