Landgericht Paderborn, 2005-12-05, 5 T 432/05

5 T 432/05Kantonsgericht05.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 5 T 432/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-12-05

Aktenzeichen: 5 T 432/05

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2005:1205.5T432.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Beschwerdekammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners wird der Beschluß des Amtsgerichts Paderborn vom 07.11.2005 aufgehoben und die Erinnerung der Gläubigerin kostenpflichtig zurückgewiesen.

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