5 T 432/05•Landgericht Paderborn, 2005-12-05, 5 T 432/05
Landgericht Paderborn, 2005-12-05, 5 T 432/05
5 T 432/05Kantonsgericht05.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 5 T 432/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-12-05
Aktenzeichen: 5 T 432/05
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2005:1205.5T432.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Beschwerdekammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners wird der Beschluß des Amtsgerichts Paderborn vom 07.11.2005 aufgehoben und die Erinnerung der Gläubigerin kostenpflichtig zurückgewiesen.
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