Landgericht Paderborn, 2006-11-28, 6 O 70/06

6 O 70/06Kantonsgericht28.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 6 O 70/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-28

Aktenzeichen: 6 O 70/06

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2006:1128.6O70.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Verfügungskläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Verfügungskläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheits-leistung i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte Sicherheit in derselben Höhe vor der Vollstreckung leistet.

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