Landgericht Paderborn, 2007-02-23, 2 O 490/05

2 O 490/05Kantonsgericht23.02.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 2 O 490/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-02-23

Aktenzeichen: 2 O 490/05

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2007:0223.2O490.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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