Landgericht Paderborn, 2007-03-20, 7 O 11/07

7 O 11/07Kantonsgericht20.03.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 7 O 11/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-20

Aktenzeichen: 7 O 11/07

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2007:0320.7O11.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Antragstellerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin Sicherheit in derselben Höhe vor der Vollstreckung leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.